§ 50d Abs. 3 EStG – aktuelle Handhabung und Zukunft der Norm

Unsere Veranstaltungsserie mit dem Titel „Grenzüberschreitende Transaktionen“ setzen wir zu Beginn des Jahres mit einer Diskussion von Maßnahmen gegen (vermeintlich) missbräuchliche Inanspruchnahmen von Abzugsteuerermäßigungen (z.Zt. § 50d Abs 3 EStG) fort. Je nach Stand eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens zu einer Neuordnung von Abzugsteuerermäßigungen, die am 20. November 2020 durch den Referententwurf eines Abzugsteuerentlastungsmodernisierunggesetzes angekündigt wurde, befassten wir uns mit europarechtlichen Anforderungen an solche Maßnahmen und praktischen Folgerungen für die Beratungspraxis. Die Videokonferenz fand am 14. Januar 2021 um 17:00 Uhr zum Thema „§ 50d Abs. 3 EStG – aktuelle Handhabung und Zukunft der Norm“ statt.

Dr. Martin Klein (Hengeler Mueller) und Katja Nakhai (Ernst & Young) gaben zunächst einen kurzen Überblick über die bisherige Fassung von § 50d Abs. 3 EStG im Lichte der jüngsten Rechtsprechung, bevor sie anhand von Beispielen wichtige Anwendungs- und Auslegungsfragen mit Dr. Lars Dobratz (Bundesministerium für Finanzen), Prof. Dr. Dietmar Gosch (WTS) und Prof. Dr. Heribert Anzinger (Universität Ulm) diskutierten und dabei etwaige Gesetzesänderungen berücksichtigten.

Download der Präsentation:

Präsentation_§ 50d Abs. 3-E_210114